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Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie betrifft die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten und enthält – abhängig von Produkt, Rolle in der Lieferkette und Vertriebsweg – unterschiedliche Vorgaben.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und beschreibt technische sowie organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten. Er enthält keine Rechtsberatung und keine Prüfung eines konkreten Unternehmens, Produkts oder Online-Shops. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, sollte das verantwortliche Unternehmen bei Bedarf mit einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung oder der zuständigen Behörde klären.

Je nach Sachverhalt können unter anderem Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen betroffen sein. Die Pflichten unterscheiden sich nach Rolle und konkreter Tätigkeit.
Die Bezeichnung eines Angebots als B2B- oder B2C-Angebot entscheidet nicht zwangsläufig allein über die Anwendbarkeit. Auch die Eigenschaften des Produkts und seine vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung können eine Rolle spielen.
Für einzelne Produktgruppen gelten Ausnahmen oder zusätzliche produktspezifische Vorschriften. Deshalb lässt sich anhand einer allgemeinen Checkliste nicht zuverlässig beurteilen, welche Regelungen für ein bestimmtes Sortiment gelten.
Abhängig vom Produkt und von der rechtlichen Einordnung können Online-Angebote unterschiedliche Informationen benötigen. Technisch können insbesondere folgende Datenkategorien im Shopsystem abgebildet werden:
Diese Aufzählung ist keine abschließende rechtliche Checkliste. Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, wo sie erscheinen müssen und welche Formulierungen geeignet sind, muss vor der technischen Umsetzung festgelegt und freigegeben werden.
Die GPSR sieht für verschiedene Wirtschaftsakteure unterschiedliche Aufgaben vor. Risikobewertung, technische Dokumentation, Meldewege und Aufbewahrungspflichten dürfen deshalb nicht pauschal auf jedes Unternehmen übertragen werden.
Die fachliche Bewertung eines Produkts und die technische Darstellung der daraus abgeleiteten Informationen im Online-Shop sind getrennte Arbeitsschritte. CI Commerce übernimmt ausschließlich den technischen Teil auf Grundlage bereitgestellter Vorgaben.
Produktinformationen werden häufig nicht nur im eigenen Online-Shop, sondern auch auf Marktplätzen oder in Produktfeeds benötigt. Soweit die jeweilige Plattform und ihre Schnittstellen dies unterstützen, können vorhandene Daten den vorgesehenen Feldern zugeordnet und technisch übertragen werden.
Welche Angaben ein konkretes Angebot enthalten muss und ob die Darstellung eines Marktplatzes im Einzelfall ausreicht, ist nicht Gegenstand unserer technischen Prüfung.
CI Commerce unterstützt Unternehmen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung bereits festgelegter und freigegebener Anforderungen. Dazu können insbesondere gehören:
Grundlage unserer Arbeit ist ein Anforderungskatalog, den der Kunde oder eine von ihm beauftragte Fachperson bereitstellt und freigibt. Unsere Prüfung beschränkt sich darauf, ob die vereinbarten Datenfelder, Darstellungen, Schnittstellen und Funktionen technisch vorhanden sind und funktionieren.
Wir beurteilen nicht, ob eine bestimmte gesetzliche Vorgabe auf ein Produkt oder Unternehmen anwendbar ist, ob bereitgestellte Inhalte vollständig sind oder ob ein Online-Shop insgesamt den geltenden Vorschriften entspricht.
Erfordert ein Projekt eine rechtliche Bewertung, muss diese durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erfolgen. Die dort festgelegten und freigegebenen Anforderungen können wir anschließend technisch umsetzen.
Die GPSR kann Änderungen an Produktdaten, Darstellungen und internen Shop-Prozessen erforderlich machen. Eine strukturierte technische Umsetzung kann die Pflege und Veröffentlichung zuvor festgelegter Informationen unterstützen. Der tatsächliche Effekt hängt unter anderem von Datenqualität, Systemlandschaft und internen Prozessen ab.
CI Commerce unterstützt dabei mit Datenfeldern, Templates, Importen, Schnittstellen und technischen Arbeitsabläufen. Die rechtliche Einordnung und inhaltliche Freigabe verbleiben beim verantwortlichen Unternehmen und dessen beauftragten Fachpersonen.
Sie verfügen bereits über festgelegte und freigegebene Anforderungen? Dann sprechen Sie mit uns über die technische Umsetzung in Ihrem Online-Shop.
Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält Vorgaben für Verbraucherprodukte und unterscheidet Pflichten nach Produkt, Rolle in der Lieferkette und Vertriebsweg.
Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ob und welche Vorgaben auf ein bestimmtes Produkt oder Unternehmen anwendbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Nein. Die Einordnung hängt unter anderem von der Produktart, der vorhersehbaren Verwendung, der Rolle des Unternehmens und möglichen produktspezifischen Vorschriften ab. Eine allgemeine Webseite kann diese Einzelfallprüfung nicht ersetzen.
Je nach Einzelfall können insbesondere Daten zur Produktidentifikation, zum Hersteller, zu einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie Warn- und Sicherheitsinformationen relevant sein. Die konkrete Auswahl und Ausgestaltung muss vor der technischen Umsetzung festgelegt und freigegeben werden.
CI Commerce bietet ausschließlich eine technische Bestandsaufnahme an. Dabei prüfen wir beispielsweise, ob vereinbarte Datenfelder, Templates und Schnittstellen vorhanden sind und technisch funktionieren. Eine rechtliche Bewertung des Shops oder einzelner Produkte ist damit nicht verbunden.
Nein. Wir binden Inhalte technisch ein, die der Kunde oder eine von ihm beauftragte Fachperson bereitgestellt und freigegeben hat. Eine eigenständige rechtliche Formulierung oder Prüfung übernehmen wir nicht.
Nein. Der konkrete technische Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Daraus folgt keine Aussage über die rechtliche Konformität eines Produkts, Unternehmens oder Online-Shops. Diese hängt auch von Informationen, Entscheidungen und Abläufen außerhalb des Shopsystems ab.