Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Inhaltsverzeichnis

GPSR kurz erklärt

Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie betrifft die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten und enthält – abhängig von Produkt, Rolle in der Lieferkette und Vertriebsweg – unterschiedliche Vorgaben.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und beschreibt technische sowie organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten. Er enthält keine Rechtsberatung und keine Prüfung eines konkreten Unternehmens, Produkts oder Online-Shops. Welche Vorgaben im Einzelfall gelten, sollte das verantwortliche Unternehmen bei Bedarf mit einer entsprechend qualifizierten Rechtsberatung oder der zuständigen Behörde klären.

Produktsicherheitsverordnung

Welche Unternehmen und Produkte können betroffen sein?

Je nach Sachverhalt können unter anderem Hersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von Online-Marktplätzen betroffen sein. Die Pflichten unterscheiden sich nach Rolle und konkreter Tätigkeit.

Die Bezeichnung eines Angebots als B2B- oder B2C-Angebot entscheidet nicht zwangsläufig allein über die Anwendbarkeit. Auch die Eigenschaften des Produkts und seine vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung können eine Rolle spielen.

Für einzelne Produktgruppen gelten Ausnahmen oder zusätzliche produktspezifische Vorschriften. Deshalb lässt sich anhand einer allgemeinen Checkliste nicht zuverlässig beurteilen, welche Regelungen für ein bestimmtes Sortiment gelten.

Welche Informationen können im Online-Angebot relevant sein?

Abhängig vom Produkt und von der rechtlichen Einordnung können Online-Angebote unterschiedliche Informationen benötigen. Technisch können insbesondere folgende Datenkategorien im Shopsystem abgebildet werden:

  • Produktidentifikation: beispielsweise Produktname, Abbildung, Typ oder eine andere eindeutige Kennung.
  • Herstellerangaben: Name beziehungsweise Handelsname sowie bereitgestellte Kontaktinformationen.
  • Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU: Angaben, sofern diese für das jeweilige Produkt erforderlich sind.
  • Warn- und Sicherheitsinformationen: freigegebene Hinweise in den benötigten Sprachfassungen.
  • Interne Informationen: Datenquelle, Freigabestatus, Zuständigkeit und Aktualisierungsdatum.

Diese Aufzählung ist keine abschließende rechtliche Checkliste. Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, wo sie erscheinen müssen und welche Formulierungen geeignet sind, muss vor der technischen Umsetzung festgelegt und freigegeben werden.

Risikobewertung und Dokumentation

Die GPSR sieht für verschiedene Wirtschaftsakteure unterschiedliche Aufgaben vor. Risikobewertung, technische Dokumentation, Meldewege und Aufbewahrungspflichten dürfen deshalb nicht pauschal auf jedes Unternehmen übertragen werden.

Die fachliche Bewertung eines Produkts und die technische Darstellung der daraus abgeleiteten Informationen im Online-Shop sind getrennte Arbeitsschritte. CI Commerce übernimmt ausschließlich den technischen Teil auf Grundlage bereitgestellter Vorgaben.

Marktplätze und weitere Vertriebskanäle

Produktinformationen werden häufig nicht nur im eigenen Online-Shop, sondern auch auf Marktplätzen oder in Produktfeeds benötigt. Soweit die jeweilige Plattform und ihre Schnittstellen dies unterstützen, können vorhandene Daten den vorgesehenen Feldern zugeordnet und technisch übertragen werden.

Welche Angaben ein konkretes Angebot enthalten muss und ob die Darstellung eines Marktplatzes im Einzelfall ausreicht, ist nicht Gegenstand unserer technischen Prüfung.

Technische Umsetzung im Online-Shop

CI Commerce unterstützt Unternehmen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung bereits festgelegter und freigegebener Anforderungen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Einrichtung strukturierter Produktdatenfelder,
  • Anpassung von Produkt- und Kategorie-Templates,
  • Einbindung bereitgestellter Texte, Hinweise und Produktinformationen,
  • Datenimporte und Schnittstellen zu Warenwirtschafts-, PIM- oder CRM-Systemen,
  • technische Prüfregeln für vereinbarte Pflichtfelder und Datenformate,
  • mehrsprachige Datenpflege und Übertragung an weitere Vertriebskanäle,
  • Versionierungs-, Rollen- und Freigabefunktionen,
  • technische Abläufe für Korrekturen, Hinweise oder Produktrückrufe.

Grundlage unserer Arbeit ist ein Anforderungskatalog, den der Kunde oder eine von ihm beauftragte Fachperson bereitstellt und freigibt. Unsere Prüfung beschränkt sich darauf, ob die vereinbarten Datenfelder, Darstellungen, Schnittstellen und Funktionen technisch vorhanden sind und funktionieren.

Wir beurteilen nicht, ob eine bestimmte gesetzliche Vorgabe auf ein Produkt oder Unternehmen anwendbar ist, ob bereitgestellte Inhalte vollständig sind oder ob ein Online-Shop insgesamt den geltenden Vorschriften entspricht.

Was CI Commerce nicht übernimmt

  • rechtliche Einordnung konkreter Produkte, Unternehmen oder Geschäftsmodelle,
  • Feststellung der im Einzelfall geltenden gesetzlichen Pflichten,
  • Bewertung wettbewerbsrechtlicher, haftungsrechtlicher oder behördlicher Risiken,
  • Erstellung oder rechtliche Prüfung von Warnhinweisen, AGB, Datenschutztexten oder anderen Rechtstexten,
  • Konformitätsbestätigungen, Zertifizierungen oder Garantien für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Erfordert ein Projekt eine rechtliche Bewertung, muss diese durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erfolgen. Die dort festgelegten und freigegebenen Anforderungen können wir anschließend technisch umsetzen.

Ein sinnvoller Projektablauf

  1. Anforderungen festlegen: Der Kunde stellt die für sein Sortiment festgelegten und freigegebenen Vorgaben bereit.
  2. Technischen Bestand aufnehmen: Wir dokumentieren vorhandene Datenfelder, Templates, Schnittstellen und Arbeitsabläufe.
  3. Umsetzung vorbereiten: Wir übertragen die Vorgaben in ein technisches Konzept und setzen die vereinbarten Funktionen in einer Testumgebung um.
  4. Inhalte freigeben: Der Kunde beziehungsweise die von ihm beauftragte Fachperson prüft und genehmigt Inhalte und Vorgaben.
  5. Veröffentlichen und pflegen: Nach der Freigabe wird die technische Umsetzung veröffentlicht; spätere Anpassungen erfolgen anhand neuer Vorgaben.

Mögliche Ziele der technischen Umsetzung

  • einheitliche Datenfelder und Darstellungsregeln für freigegebene Produktinformationen,
  • definierte Pflegeprozesse für vereinbarte Sortimente,
  • Dokumentation von Änderungen und Freigaben,
  • technisch festgelegte Übertragungswege zu vereinbarten Vertriebskanälen,
  • projektbezogene Anpassungsmöglichkeiten bei geänderten Vorgaben.

Fazit

Die GPSR kann Änderungen an Produktdaten, Darstellungen und internen Shop-Prozessen erforderlich machen. Eine strukturierte technische Umsetzung kann die Pflege und Veröffentlichung zuvor festgelegter Informationen unterstützen. Der tatsächliche Effekt hängt unter anderem von Datenqualität, Systemlandschaft und internen Prozessen ab.

CI Commerce unterstützt dabei mit Datenfeldern, Templates, Importen, Schnittstellen und technischen Arbeitsabläufen. Die rechtliche Einordnung und inhaltliche Freigabe verbleiben beim verantwortlichen Unternehmen und dessen beauftragten Fachpersonen.

Sie verfügen bereits über festgelegte und freigegebene Anforderungen? Dann sprechen Sie mit uns über die technische Umsetzung in Ihrem Online-Shop.

FAQ

Was ist die GPSR?

Die GPSR ist die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält Vorgaben für Verbraucherprodukte und unterscheidet Pflichten nach Produkt, Rolle in der Lieferkette und Vertriebsweg.

Seit wann gilt die GPSR?

Die GPSR gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ob und welche Vorgaben auf ein bestimmtes Produkt oder Unternehmen anwendbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Gilt die GPSR automatisch für jedes Produkt?

Nein. Die Einordnung hängt unter anderem von der Produktart, der vorhersehbaren Verwendung, der Rolle des Unternehmens und möglichen produktspezifischen Vorschriften ab. Eine allgemeine Webseite kann diese Einzelfallprüfung nicht ersetzen.

Welche Angaben können im Online-Shop relevant sein?

Je nach Einzelfall können insbesondere Daten zur Produktidentifikation, zum Hersteller, zu einem verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU sowie Warn- und Sicherheitsinformationen relevant sein. Die konkrete Auswahl und Ausgestaltung muss vor der technischen Umsetzung festgelegt und freigegeben werden.

Führt CI Commerce einen GPSR- oder Compliance-Audit durch?

CI Commerce bietet ausschließlich eine technische Bestandsaufnahme an. Dabei prüfen wir beispielsweise, ob vereinbarte Datenfelder, Templates und Schnittstellen vorhanden sind und technisch funktionieren. Eine rechtliche Bewertung des Shops oder einzelner Produkte ist damit nicht verbunden.

Erstellt CI Commerce Warnhinweise oder Rechtstexte?

Nein. Wir binden Inhalte technisch ein, die der Kunde oder eine von ihm beauftragte Fachperson bereitgestellt und freigegeben hat. Eine eigenständige rechtliche Formulierung oder Prüfung übernehmen wir nicht.

Garantiert die technische Umsetzung die GPSR-Konformität?

Nein. Der konkrete technische Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Daraus folgt keine Aussage über die rechtliche Konformität eines Produkts, Unternehmens oder Online-Shops. Diese hängt auch von Informationen, Entscheidungen und Abläufen außerhalb des Shopsystems ab.

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