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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ab Juni 2025 digitale Barrierefreiheit umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die digitale Transformation hat unser Leben in vielen Bereichen vereinfacht und bereichert. Doch nicht alle Menschen können gleichermaßen von den Vorteilen digitaler Angebote profitieren. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland einen wichtigen Meilenstein, um die digitale Kluft zu schließen und die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Entwicklung der Barrierefreiheit in Deutschland und Europa
Die ersten Ansätze zur Barrierefreiheit entstanden in den 1970er Jahren, als das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen wuchs. In Deutschland wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 ein erster rechtlicher Rahmen geschaffen. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzte das BGG und legte konkrete Anforderungen für digitale Angebote fest.
Auf europäischer Ebene hat die EU mit verschiedenen Richtlinien und Verordnungen die Mitgliedstaaten angehalten, Barrierefreiheit zu fördern. Der European Accessibility Act (EAA) von 2019 ist ein entscheidender Schritt, um Barrierefreiheit in der gesamten EU zu harmonisieren.
Barrierefreiheit ist mehr als nur ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist ein Menschenrecht und ein zentraler Aspekt von Inklusion und Chancengleichheit. Etwa 10% der Bevölkerung haben eine Behinderung, und mit einer alternden Gesellschaft wird diese Zahl steigen. Barrierefreie Angebote ermöglichen es diesen Menschen, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Durch die Harmonisierung sollen Handelshemmnisse abgebaut und der Binnenmarkt gestärkt werden.
Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die detaillierte technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien festlegt. Sie dient als Referenz für die öffentliche Beschaffung und legt Kriterien fest, die Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen.
Wichtige Aspekte der EN 301 549:
Die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie und ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Anforderungen der BITV:
Das BFSG erweitert die Verpflichtungen auf den privaten Sektor und betrifft eine breite Palette von Produkten:
Auch zahlreiche Dienstleistungen fallen unter das BFSG:
Die Gestaltung barrierefreier Websites und Online-Shops erfordert die Berücksichtigung verschiedener technischer, gestalterischer, inhaltlicher und rechtlicher Aspekte, um den Zugang für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.
Eine zentrale technische Anforderung ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Diese Richtlinien legen fest, wie Webinhalte gestaltet sein müssen, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein. Dazu gehört die Verwendung von semantischem Markup, also die korrekte Anwendung von HTML5-Strukturen. Durch semantisches Markup können Hilfstechnologien wie Screenreader die Inhalte besser interpretieren und navigierbar machen. Die Kompatibilität mit solchen Hilfstechnologien ist essenziell, damit Nutzer mit Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen die Website vollständig nutzen können.
Im gestalterischen Bereich ist auf ausreichende Kontrastverhältnisse zu achten. Texte sollten einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen, um auch von Menschen mit Sehschwächen gut lesbar zu sein. Die Skalierbarkeit der Inhalte ist ebenfalls wichtig; sie müssen sich bis zu 200% vergrößern lassen, ohne dass die Funktionalität oder Übersichtlichkeit der Website beeinträchtigt wird. Zudem sollte ein responsive Design implementiert werden, das eine optimale Darstellung und Bedienbarkeit auf verschiedenen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Desktop-Computern ermöglicht.
Inhaltlich müssen Alternativtexte für Bilder und Grafiken bereitgestellt werden. Diese Texte beschreiben den visuellen Inhalt und ermöglichen es Nutzern von Screenreadern, die Informationen zu erfassen. Für Audio- und Videoinhalte sind Untertitel und Transkripte erforderlich, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Zugang zu den Informationen haben. Die Verwendung von einfacher und verständlicher Sprache trägt dazu bei, dass die Inhalte für ein breites Publikum, einschließlich Menschen mit kognitiven Einschränkungen, zugänglich sind.
Neben den technischen, gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben gibt es rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu gehört die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. In dieser Erklärung wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit dargelegt und es werden gegebenenfalls vorhandene Barrieren benannt. Zudem sollte eine Feedback-Möglichkeit eingerichtet werden, über die Nutzer Barrieren melden oder Anregungen geben können. Eine regelmäßige Überprüfung der Website ist unerlässlich, um die fortlaufende Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und Verbesserungen zeitnah umzusetzen.
Analyse und Planung
Designphase
Inhaltsentwicklung
Technische Umsetzung
Multimedia
Formulare und Interaktive Elemente
Testen und Validieren
Schulung und Dokumentation
Veröffentlichung
Wartung
Die Implementierung von Barrierefreiheit auf Ihrer Website oder in Ihrem Online-Shop bringt nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich. Durch ein barrierefreies Design können Sie neue Kundengruppen erschließen, Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen erhöhen und rechtliche Sicherheit erlangen, was langfristig zu einem positiven Image und gesteigertem Unternehmenserfolg führt.
Menschen mit Behinderungen sind eine bedeutende und oft unterschätzte Zielgruppe. Indem Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, öffnen Sie Ihr Unternehmen für einen größeren Kundenkreis und erhöhen Ihre Reichweite. Dies führt nicht nur zu potenziell höheren Umsätzen, sondern verbessert auch die Kundenzufriedenheit insgesamt. Eine optimierte Benutzerfreundlichkeit kommt allen Nutzern zugute, da sie die Navigation erleichtert und das Nutzungserlebnis verbessert.
Barrierefreie Websites sind in der Regel auch technisch besser strukturiert, was sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) auswirkt. Suchmaschinen wie Google bevorzugen Websites, die klare Strukturen und semantisch korrektes Markup verwenden. Dies führt dazu, dass Ihre Website besser indexiert wird und in den Suchergebnissen höher platziert ist. Darüber hinaus reduzieren Sie durch eine verbesserte Usability die Absprungraten, da Nutzer länger auf Ihrer Seite verweilen und mit den Inhalten interagieren.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit sichert Ihnen Compliance und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen Rechtsstreitigkeiten und Bußgeldern. Dies ist besonders wichtig, da Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finanzielle und reputationsbezogene Risiken mit sich bringen können. Durch proaktives Handeln positionieren Sie sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen, das Wert auf Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung legt. Dies stärkt nicht nur Ihr Image, sondern fördert auch das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Erfolgreiche Umsetzung bei Unternehmen
Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit konnte der Online-Shop seine Verkäufe um 15% steigern und erhielt positive Rückmeldungen von Kunden.
Eine Bank optimierte ihr Online-Banking-Portal und verbesserte dadurch die Kundenzufriedenheit erheblich.
Erkenntnisse aus der Praxis
Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass die frühe Einbindung von Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess entscheidend für den Erfolg ist. Wenn Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigt wird, können potenzielle Probleme bereits im Keim erstickt werden. Dies führt nicht nur zu einer effizienteren Umsetzung, sondern auch zu geringeren Kosten, da nachträgliche Anpassungen oft zeitaufwendig und teuer sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Einholen von Nutzerfeedback. Direkte Rückmeldungen von Menschen, die die Website tatsächlich nutzen, sind von unschätzbarem Wert. Sie helfen dabei, Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Optimierungen vorzunehmen. Durch die Einbeziehung der Nutzerperspektive wird sichergestellt, dass die Website den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht und ein positives Nutzungserlebnis bietet.
Zudem ist die fortlaufende Schulung des gesamten Teams essenziell. Die Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit sollte nicht nur bei Entwicklern, sondern bei allen Beteiligten gefördert werden. Regelmäßige Schulungen und Workshops tragen dazu bei, das Bewusstsein zu stärken und die Kompetenz im Umgang mit barrierefreien Lösungen zu erhöhen. So wird gewährleistet, dass Barrierefreiheit als integraler Bestandteil aller Prozesse betrachtet wird und dauerhaft im Fokus bleibt.
Wir verstehen die Bedeutung von Barrierefreiheit im digitalen Raum und wissen, welche Herausforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen mit sich bringt. Als Ihr verlässlicher Partner für barrierefreies Webdesign unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Unser Ziel ist es, Ihre Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich und gleichzeitig ansprechend ist.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich barrierefreie Websites und Online-Shops macht uns zum idealen Partner für Ihr Projekt. Wir legen großen Wert auf Qualität in Design und Technik und setzen hohe Standards, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Zahlreiche zufriedene Kunden bestätigen unsere Kompetenz und unser Engagement für exzellenten Service.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir gemeinsam Ihre Website behindertengerecht und zukunftssicher gestalten können. Mit unserer Unterstützung machen Sie nicht nur einen wichtigen Schritt zur Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sondern setzen auch ein Zeichen für Inklusion und Kundenorientierung.
Video zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das BFSG ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland regelt und die Vorgaben des EAA umsetzt.
Es gilt für große Unternehmen und bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich.
Es können Bußgelder verhängt werden, und es besteht die Gefahr von Imageverlust und rechtlichen Konsequenzen.
Durch die Umsetzung von technischen und gestalterischen Anforderungen gemäß WCAG 2.1 und EN 301 549.
Ja, wir bieten umfassende Dienstleistungen von der Beratung bis zur Entwicklung und Schulung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Ihre Reichweite erhöhen und Ihr Image stärken.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Website behindertengerecht und zukunftssicher zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Expertise im Bereich barrierefreie Websites und barrierefreie Online-Shops.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt für alle zugänglich machen.