Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025

Inhaltsverzeichnis

TL;DR: Zusammenfassung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ab Juni 2025 digitale Barrierefreiheit umzusetzen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Kurze Übersicht zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

  • Was ist das BFSG? Ein Gesetz zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht.
  • Inkrafttreten: Tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
  • Wen betrifft es? Unternehmen, die bestimmte Produkte und Dienstleistungen anbieten. Besonders relevant für Websites, Online-Shops und mobile Anwendungen.
  • Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen? Websites und Online-Shops (E-Commerce-Plattformen). Mobile Anwendungen und Software. Elektronische Kommunikationsdienste wie E-Mail und Telefonie. Bankdienstleistungen, E-Books, Personenverkehrsdienste und mehr.
  • Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen.
  • Ziele des Gesetzes: Verbesserung der Barrierefreiheit im Web und in anderen digitalen Angeboten. Förderung von Inklusion und Chancengleichheit im digitalen Raum.

Was beinhaltet dieser Artikel?

  • Detaillierte Erklärung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.
  • Erläuterung des European Accessibility Act (EAA).
  • Vorstellung der Norm EN 301 549 und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV).
  • Informationen darüber, welche Unternehmen und Websites betroffen sind.
  • Erklärung, was eine barrierefreie Website ist und welche Anforderungen sie erfüllen muss.
  • Eine Checkliste zur Umsetzung einer barrierefreien Website.
  • Hinweise darauf, wie wir Ihnen helfen können, barrierefreie Websites konform zum Gesetz zu erstellen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Überblick

Die digitale Transformation hat unser Leben in vielen Bereichen vereinfacht und bereichert. Doch nicht alle Menschen können gleichermaßen von den Vorteilen digitaler Angebote profitieren. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland einen wichtigen Meilenstein, um die digitale Kluft zu schließen und die Teilhabe aller Menschen am digitalen Leben zu ermöglichen. Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Video zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Mehr Informationen

Historischer Hintergrund und Bedeutung der Barrierefreiheit

Entwicklung der Barrierefreiheit in Deutschland und Europa

Die ersten Ansätze zur Barrierefreiheit entstanden in den 1970er Jahren, als das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen wuchs. In Deutschland wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 ein erster rechtlicher Rahmen geschaffen. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) ergänzte das BGG und legte konkrete Anforderungen für digitale Angebote fest.

Auf europäischer Ebene hat die EU mit verschiedenen Richtlinien und Verordnungen die Mitgliedstaaten angehalten, Barrierefreiheit zu fördern. Der European Accessibility Act (EAA) von 2019 ist ein entscheidender Schritt, um Barrierefreiheit in der gesamten EU zu harmonisieren.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist mehr als nur ein gesetzlicher Anspruch. Sie ist ein Menschenrecht und ein zentraler Aspekt von Inklusion und Chancengleichheit. Etwa 10% der Bevölkerung haben eine Behinderung, und mit einer alternden Gesellschaft wird diese Zahl steigen. Barrierefreie Angebote ermöglichen es diesen Menschen, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der European Accessibility Act (EAA): Ziele und Hintergründe

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu schaffen. Durch die Harmonisierung sollen Handelshemmnisse abgebaut und der Binnenmarkt gestärkt werden.

Hauptziele des EAA

  • Verbesserung der Barrierefreiheit: Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben.
  • Rechtssicherheit für Unternehmen: Einheitliche Standards reduzieren den Aufwand für die Anpassung an unterschiedliche nationale Regelungen.
  • Förderung von Innovationen: Anreize für die Entwicklung neuer, barrierefreier Technologien und Dienstleistungen.

Weitere Informationen zum EAA

Norm EN 301 549 und die BITV: Technische Standards für Barrierefreiheit

Die EN 301 549 ist eine europäische Norm, die detaillierte technische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien festlegt. Sie dient als Referenz für die öffentliche Beschaffung und legt Kriterien fest, die Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen.

Wichtige Aspekte der EN 301 549:

  • Webinhalte: Orientierung an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
  • Software: Anforderungen an die Bedienbarkeit und Verständlichkeit von Softwareanwendungen.
  • Hardware: Spezifikationen für Eingabegeräte, Displays und weitere Hardware-Komponenten.

Mehr zur Norm EN 301 549

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzung der EU-Webseitenrichtlinie und ergänzt das Behindertengleichstellungsgesetz. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten.

Anforderungen der BITV:

  • Perceivable (Wahrnehmbar): Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein.
  • Operable (Bedienbar): Benutzeroberflächen müssen für alle bedienbar sein.
  • Understandable (Verständlich): Informationen und Bedienung müssen verständlich sein.
  • Robust: Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien kompatibel sein.

Mehr zur BITV

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Wer ist betroffen?

Betroffene Produkte

Das BFSG erweitert die Verpflichtungen auf den privaten Sektor und betrifft eine breite Palette von Produkten:

  • Computerausrüstung: PCs, Laptops, Tablets
  • Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Terminals
  • Smartphones und Telefone: Mobiltelefone, Festnetzgeräte
  • E-Book-Lesegeräte: Hardware für das Lesen digitaler Bücher

Betroffene Dienstleistungen

Auch zahlreiche Dienstleistungen fallen unter das BFSG:

  • Elektronische Kommunikationsdienste: Telefonie, Internetzugang, E-Mail
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, Geldautomaten
  • E-Commerce: Online-Shops, Buchungsplattformen
  • Personenverkehrsdienste: ÖPNV, Fernverkehr, Fluggesellschaften
  • Audiovisuelle Mediendienste: Streaming-Plattformen, Mediatheken

Betroffene Unternehmen

  • Große Unternehmen: Mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro.
  • Unternehmen des öffentlichen Interesses: Unabhängig von ihrer Größe.
  • Dienstleister im digitalen Bereich: Webagenturen, Softwareentwickler.

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Kleine Unternehmen (KMU): Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt, kann eine Ausnahme beantragt werden.
  • Bestandsprodukte: Produkte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, sind unter bestimmten Bedingungen ausgenommen.

Anforderungen an barrierefreie Websites und Online-Shops

Die Gestaltung barrierefreier Websites und Online-Shops erfordert die Berücksichtigung verschiedener technischer, gestalterischer, inhaltlicher und rechtlicher Aspekte, um den Zugang für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.

Technische Anforderungen

Eine zentrale technische Anforderung ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Diese Richtlinien legen fest, wie Webinhalte gestaltet sein müssen, um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein. Dazu gehört die Verwendung von semantischem Markup, also die korrekte Anwendung von HTML5-Strukturen. Durch semantisches Markup können Hilfstechnologien wie Screenreader die Inhalte besser interpretieren und navigierbar machen. Die Kompatibilität mit solchen Hilfstechnologien ist essenziell, damit Nutzer mit Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen die Website vollständig nutzen können.

Gestalterische Anforderungen

Im gestalterischen Bereich ist auf ausreichende Kontrastverhältnisse zu achten. Texte sollten einen Kontrast von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund aufweisen, um auch von Menschen mit Sehschwächen gut lesbar zu sein. Die Skalierbarkeit der Inhalte ist ebenfalls wichtig; sie müssen sich bis zu 200% vergrößern lassen, ohne dass die Funktionalität oder Übersichtlichkeit der Website beeinträchtigt wird. Zudem sollte ein responsive Design implementiert werden, das eine optimale Darstellung und Bedienbarkeit auf verschiedenen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Desktop-Computern ermöglicht.

Inhaltliche Anforderungen

Inhaltlich müssen Alternativtexte für Bilder und Grafiken bereitgestellt werden. Diese Texte beschreiben den visuellen Inhalt und ermöglichen es Nutzern von Screenreadern, die Informationen zu erfassen. Für Audio- und Videoinhalte sind Untertitel und Transkripte erforderlich, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen Zugang zu den Informationen haben. Die Verwendung von einfacher und verständlicher Sprache trägt dazu bei, dass die Inhalte für ein breites Publikum, einschließlich Menschen mit kognitiven Einschränkungen, zugänglich sind.

Rechtliche Anforderungen

Neben den technischen, gestalterischen und inhaltlichen Vorgaben gibt es rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Dazu gehört die Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. In dieser Erklärung wird der aktuelle Stand der Barrierefreiheit dargelegt und es werden gegebenenfalls vorhandene Barrieren benannt. Zudem sollte eine Feedback-Möglichkeit eingerichtet werden, über die Nutzer Barrieren melden oder Anregungen geben können. Eine regelmäßige Überprüfung der Website ist unerlässlich, um die fortlaufende Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen und Verbesserungen zeitnah umzusetzen.

Umsetzung einer barrierefreien Website: Eine detaillierte Checkliste

Analyse und Planung

  • Audit der bestehenden Website: Identifikation von Barrieren.
  • Definition von Zielen: Festlegung der zu erreichenden Konformitätsstufe.
  • Ressourcenplanung: Budgetierung und Zeitplan.

Designphase

  • User Experience (UX): Gestaltung einer intuitiven und zugänglichen Benutzeroberfläche.
  • Farbschemata: Auswahl kontrastreicher Farben.
  • Schriftarten und -größen: Lesbare Typografie.

Inhaltsentwicklung

  • Klare Strukturierung: Verwendung von Überschriften und Listen.
  • Alternativtexte: Für alle nicht-textuellen Inhalte.
  • Einfache Sprache: Vermeidung von Fachjargon.

Technische Umsetzung

  • Semantisches HTML: Korrekte Verwendung von Elementen.
  • ARIA-Attribute: Ergänzende Informationen für Hilfstechnologien.
  • Keyboard-Navigation: Vollständige Bedienbarkeit ohne Maus.

Multimedia

  • Untertitel: Für alle Videos.
  • Audiodeskriptionen: Für visuelle Inhalte in Videos.
  • Alternativtexte für Audio: Bereitstellung von Transkripten.

Formulare und Interaktive Elemente

  • Beschriftungen und Anweisungen: Klare Labels für Eingabefelder.
  • Fehlermeldungen: Verständliche und hilfreiche Rückmeldungen.
  • Fokusmanagement: Logische Reihenfolge der Elemente.

Testen und Validieren

  • Automatisierte Tests: Nutzung von Tools wie WAVE oder aXe.
  • Manuelle Tests: Überprüfung durch Experten.
  • Nutzerbasiertes Testen: Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen.

Schulung und Dokumentation

  • Team-Schulungen: Sensibilisierung für Barrierefreiheit.
  • Dokumentation: Festhalten von Prozessen und Standards.
  • Fortlaufende Aktualisierung: Regelmäßige Updates und Reviews.

Veröffentlichung

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Bereitstellung auf der Website.
  • Feedback-Kanal: Einrichten einer Kontaktmöglichkeit.
  • Monitoring: Überwachung der Website auf Barrieren.

Wartung

  • Regelmäßige Updates: Anpassung an neue Standards.
  • Feedback-Auswertung: Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Langfristige Strategie.

Wirtschaftliche Vorteile der Barrierefreiheit

Die Implementierung von Barrierefreiheit auf Ihrer Website oder in Ihrem Online-Shop bringt nicht nur gesellschaftliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich. Durch ein barrierefreies Design können Sie neue Kundengruppen erschließen, Ihre Sichtbarkeit in Suchmaschinen erhöhen und rechtliche Sicherheit erlangen, was langfristig zu einem positiven Image und gesteigertem Unternehmenserfolg führt.

Erschließung neuer Kundengruppen

Menschen mit Behinderungen sind eine bedeutende und oft unterschätzte Zielgruppe. Indem Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, öffnen Sie Ihr Unternehmen für einen größeren Kundenkreis und erhöhen Ihre Reichweite. Dies führt nicht nur zu potenziell höheren Umsätzen, sondern verbessert auch die Kundenzufriedenheit insgesamt. Eine optimierte Benutzerfreundlichkeit kommt allen Nutzern zugute, da sie die Navigation erleichtert und das Nutzungserlebnis verbessert.

Verbesserte SEO

Barrierefreie Websites sind in der Regel auch technisch besser strukturiert, was sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) auswirkt. Suchmaschinen wie Google bevorzugen Websites, die klare Strukturen und semantisch korrektes Markup verwenden. Dies führt dazu, dass Ihre Website besser indexiert wird und in den Suchergebnissen höher platziert ist. Darüber hinaus reduzieren Sie durch eine verbesserte Usability die Absprungraten, da Nutzer länger auf Ihrer Seite verweilen und mit den Inhalten interagieren.

Rechtssicherheit

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit sichert Ihnen Compliance und schützt Ihr Unternehmen vor möglichen Rechtsstreitigkeiten und Bußgeldern. Dies ist besonders wichtig, da Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz finanzielle und reputationsbezogene Risiken mit sich bringen können. Durch proaktives Handeln positionieren Sie sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen, das Wert auf Inklusion und gesellschaftliche Verantwortung legt. Dies stärkt nicht nur Ihr Image, sondern fördert auch das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Best Practices und Fallstudien

Erfolgreiche Umsetzung bei Unternehmen

  • Beispiel 1: Online-Shop für Mode

Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit konnte der Online-Shop seine Verkäufe um 15% steigern und erhielt positive Rückmeldungen von Kunden.

  • Beispiel 2: Bankdienstleistungen

Eine Bank optimierte ihr Online-Banking-Portal und verbesserte dadurch die Kundenzufriedenheit erheblich.

Lessons Learned

Erkenntnisse aus der Praxis

Die Erfahrungen zeigen deutlich, dass die frühe Einbindung von Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess entscheidend für den Erfolg ist. Wenn Barrierefreiheit von Beginn an berücksichtigt wird, können potenzielle Probleme bereits im Keim erstickt werden. Dies führt nicht nur zu einer effizienteren Umsetzung, sondern auch zu geringeren Kosten, da nachträgliche Anpassungen oft zeitaufwendig und teuer sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Einholen von Nutzerfeedback. Direkte Rückmeldungen von Menschen, die die Website tatsächlich nutzen, sind von unschätzbarem Wert. Sie helfen dabei, Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Optimierungen vorzunehmen. Durch die Einbeziehung der Nutzerperspektive wird sichergestellt, dass die Website den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht und ein positives Nutzungserlebnis bietet.

Zudem ist die fortlaufende Schulung des gesamten Teams essenziell. Die Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit sollte nicht nur bei Entwicklern, sondern bei allen Beteiligten gefördert werden. Regelmäßige Schulungen und Workshops tragen dazu bei, das Bewusstsein zu stärken und die Kompetenz im Umgang mit barrierefreien Lösungen zu erhöhen. So wird gewährleistet, dass Barrierefreiheit als integraler Bestandteil aller Prozesse betrachtet wird und dauerhaft im Fokus bleibt.

Unser Service: Erstellung barrierefreier Websites

Wir verstehen die Bedeutung von Barrierefreiheit im digitalen Raum und wissen, welche Herausforderungen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Unternehmen mit sich bringt. Als Ihr verlässlicher Partner für barrierefreies Webdesign unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Unser Ziel ist es, Ihre Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer zugänglich und gleichzeitig ansprechend ist.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungspaket, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist:

  • Beratung und Analyse: Zu Beginn führen wir eine gründliche Analyse Ihrer bestehenden Website durch. Dabei identifizieren wir potenzielle Barrieren und erstellen einen detaillierten Maßnahmenplan für die Optimierung.
  • Design und Entwicklung: Unser erfahrenes Team entwickelt ein maßgeschneidertes, barrierefreies Design, das Ihren Markenwerten entspricht. Wir achten darauf, dass sowohl die Ästhetik als auch die Benutzerfreundlichkeit höchsten Standards gerecht werden.
  • Testing und Zertifizierung: Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen gerecht wird, führen wir umfangreiche Tests durch. Dabei prüfen wir die Konformität mit geltenden Normen und Richtlinien. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Zertifizierung Ihrer Website.
  • Schulung und Support: Wir schulen Ihr Team in den Prinzipien der Barrierefreiheit und stehen Ihnen für laufenden Support zur Verfügung. So gewährleisten wir, dass Ihre Website auch langfristig barrierefrei bleibt.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Unsere langjährige Erfahrung im Bereich barrierefreie Websites und Online-Shops macht uns zum idealen Partner für Ihr Projekt. Wir legen großen Wert auf Qualität in Design und Technik und setzen hohe Standards, um Ihren Anforderungen gerecht zu werden. Zahlreiche zufriedene Kunden bestätigen unsere Kompetenz und unser Engagement für exzellenten Service.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir gemeinsam Ihre Website behindertengerecht und zukunftssicher gestalten können. Mit unserer Unterstützung machen Sie nicht nur einen wichtigen Schritt zur Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, sondern setzen auch ein Zeichen für Inklusion und Kundenorientierung.

Video zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG ist ein Gesetz, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland regelt und die Vorgaben des EAA umsetzt.

Für wen gilt das Gesetz?

Es gilt für große Unternehmen und bestimmte Produkte und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Es können Bußgelder verhängt werden, und es besteht die Gefahr von Imageverlust und rechtlichen Konsequenzen.

Wie kann ich meine Website barrierefrei gestalten?

Durch die Umsetzung von technischen und gestalterischen Anforderungen gemäß WCAG 2.1 und EN 301 549.

Bieten Sie Unterstützung bei der Umsetzung?

Ja, wir bieten umfassende Dienstleistungen von der Beratung bis zur Entwicklung und Schulung.

Fazit und Ausblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen. Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit können Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch Ihre Reichweite erhöhen und Ihr Image stärken.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Website behindertengerecht und zukunftssicher zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Expertise im Bereich barrierefreie Websites und barrierefreie Online-Shops.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie uns gemeinsam die digitale Welt für alle zugänglich machen.

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